Katastervermessung – Veröffentlichung vorläufiger Katastertabellen und -pläne

Landbesitz für die Schaffung eines nationalen Katasters. Nach der Sammlung von Erklärungen über eingetragene Rechte folgt ihre Aussetzung. .

Landbesitz für die Schaffung eines nationalen Katasters. Nach der Sammlung der eingetragenen Rechteerklärungen erfolgt die Aussetzung der vorläufigen Katastertabellen und -diagramme. Gebiete von N. Pieria, in denen temporäre Katasterdaten ausgesetzt wurden. Registrierung der eingetragenen Rechte in den Büchern in der Hypothek, nach der Veröffentlichung der Immobiliendaten. Insbesondere die Abgabe einer Erklärung des Eigentumsrechts nach dem Ende der Aussetzung der Daten der Immobilie zum Zweck der Erlangung der außergewöhnlichen Nutzung, soweit es sich um eine Immobilie handelt, die bei der Aussetzung der Daten der Immobilie als unbekannter Eigentümer eingetragen wurde. Korrektur der Suspensionsdaten. Fristen. Antrag auf Berichtigung, Einspruch, Antrag auf Berichtigung offensichtlicher Fehler. Ausbeutung von Immobilien.

ALLGEMEINE: Wenn ein Gebiet unter Immobilien deklariert ist, sind Personen, die in den Katasterbüchern registriert sind, aufgefordert, eine Erklärung abzugeben, in der das Recht beschrieben und auf die Ursache des Erwerbs verwiesen wird (Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes 2308/1995).

Die erste Phase der Sammlung schriftlicher Rechteerklärungen während des Katasterisierungsprozesses eines Gebiets zur Erstellung eines nationalen Grundbuchs folgt auf die Phase der Aussetzung vorläufiger Katasterkarten und vorläufiger Katastertabellen. Die vorläufigen Katasterdiagramme und die vorläufigen Katastertabellen werden der Landebehörde übermittelt. Es geht um O.K.E. eine Mitteilung über die Aussetzung, mit einem Hinweis auf den Ort und die Zeit der Aussetzung, veröffentlicht in zwei Zeitungen in der Grafschaft oder Bezirk, falls vorhanden, und mindestens eine Tageszeitung der landesweiten Umlauf und bei der zuständigen Gemeinde oder Gemeinschaftsgeschäft (Artikel 4 des Gesetzes 2308/1995).

Das Gesetz gewährt das Recht, die vorläufigen Daten des Grundbuches zu korrigieren, indem es einen Antrag auf Berichtigung oder Einspruch gegen die Eintragung gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes 2308/1995 stellt.

Die Diagramme und Tabellen werden für zwei (2) Monate ab dem in Artikel 4 Absatz 4 des Gesetzes 2308/1995 genannten Zeitpunkt veröffentlicht.

GEBIETE DES GEBIETS, IN DENEN EINE RÜCKNAHME VON:

Die vorläufigen Katasterdiagramme und -tabellen wurden kürzlich in einigen Gebieten der Präfektur Pieria veröffentlicht und die Termine für den Beginn der Aussetzung und die Einreichung von Anträgen auf Berichtigung und Einspruch wurden festgelegt.

Insbesondere wurden die temporären Katasterelemente in den folgenden Gebieten der Präfektur Pieria registriert: Agios Spyridonas, Ano Agios Ioannis, Aronas, Ganochora, Dion, Kallithea, Karitsa (Diios), Kato Agios Ioannis, Kontariotissa, Korinos, Nea Efesos, Nea Trabzonda, Neocaesaria, Paleo Keramidi, Beach, Peristasis, Svoronos.

In den oben genannten Gebieten der Präfektur Pieria wird die Aussetzung der temporären Katasterdaten fortgesetzt. Der Beginn der Berechnung der Fristen für die Einreichung von Berichtigungs- und Beschwerdeanträgen war der 6. Juli 2020.

Folglich müssen der Antrag auf Berichtigung und Einwände gegen die Daten des Grundbuchs innerhalb einer Frist von zwei (2) Monaten, d.h. bis zum 07/09/2020, eingereicht werden. Für Einwohner im Ausland und im griechischen Staat beträgt die Frist für die Einreichung des Antrags auf Berichtigung vier (4) Monate und läuft am 06/11/2020 ab.

ANERKENNUNG DER RECHTE IN DER HILFE NACH DER RÜCKFORDERUNG DER RÜCKFORDERUNGEN

A Nach Beginn der Frist nach Artikel 5 Absatz 1 des Gesetzes 2308/1995 ist die Erklärung eines in Absatz 1 genannten schriftlichen Rechts für die Übertragung, Eintragung oder Vermerk einer Handlung in den in Artikel 1 Absatz 1 vorgesehenen Hypothekenbüchern in Bezug auf das Recht, auf das sich die Handlung bezieht, untersagt.

Sofern keine Erklärung abgegeben wird, ist die Ausarbeitung eines Rechtsakts für das nicht angemeldete Recht und die Erteilung einer Baugenehmigung im Namen der Person, die die Erklärung nicht abgegeben hat, untersagt.

Jedes Verbot und jede Nichtigkeit von der Anwendung dieses Absatzes wird entweder durch nachträgliche Abgabe einer Erklärung der Person aufgehoben, die es absichtlich versäumt hat, sofern sie nicht vollständig von ihrem Recht auf das Eigentum entfremdet wurde, oder durch die Person, die mit dem oben genannten Rechtsakt ein schriftliches Recht erwirbt. Die Abgabe der Erklärungen ist durch eine von der zuständigen Immobilienverwaltung unentgeltlich ausgestellte Bescheinigung nachzuweisen.

Abgesehen davon (Artikel 2 Absätze 6 und 8 des Gesetzes 2308/1995) kann nach dem Ende der Aussetzung der Daten der Immobilienregistrierung im Falle des Erwerbs der außerordentlichen Nutzung keine Rechtserklärung mit einer Unzulässigkeitsstrafe eingereicht werden, sofern es sich um eine Immobilie handelt, die als unbekannter Eigentümer eingetragen wurde, wenn sie dem griechischen Staat nicht gewährt wird.

Während der Aussetzung wird gegen den Inhalt der Aussetzungsdaten Einspruch erhoben.

Der Einwand ist unzulässig, wenn er nicht dem griechischen Staat zugerechnet wird.

Zum Nachweis des Einspruchs stellt das Amt in diesem Fall eine Einspruchsbescheinigung aus, die zusammen mit dem Nachweis der Leistung gegenüber dem Staat für die Ausarbeitung von Verträgen, den Ablauf von Verfahren und die Eintragung in die Transkriptions- und Hypothekenbücher anstelle der Erklärungsbescheinigung gemäß Artikel 5 des Gesetzes 2308/1995 (Artikel 2 Absätze 6, 8a und 9 des Gesetzes 2308/1995) verwendet wird.

(b) Ab dem Zeitpunkt, an dem die Aussetzung der vorläufigen Katastertabellen und -diagramme im Sinne des Artikels 4 des Gesetzes 2308/1995 und bis zu den ersten Einträgen die Erstellung von Verträgen über die Errichtung, Übertragung, Änderung oder Entfernung von Immobilienrechten oder anderen Registranten in den Katasterbüchern der Immobilienrechte in dem Gebiet verboten ist, wenn dies nicht im Vertrag erwähnt und nicht mit einer von der zuständigen Landmark Office ausgestellten Immobilienbescheinigung verbunden ist. Der Inhalt dieser Bescheinigung wird durch eine Entscheidung des Unternehmens „ANOLOGY COMPANY, wie umbenannt, bestimmt.

Während der Geltungsdauer des in Absatz 1 genannten Verbots ist eine gerichtliche Erörterung einer Rechtssache, die einem Recht aus dem Katasterbuch unterliegt, ohne Vorlage der in Absatz 1 genannten Immobilienbescheinigung nicht zulässig, sofern der Verantwortliche Gelegenheit hat, eine Erklärung abzugeben.

Während seiner Gültigkeit nach Absatz 1 darf ein Verbot nicht in die Aufzeichnungen über Übertragungen und Hypotheken eines Dokuments eingetragen werden, an dem die erklärungspflichtige Person beteiligt ist, es sei denn, es wird ihr mitgeteilt, dass die in Absatz 1 vorgesehene Bescheinigung beigefügt ist, und, falls nicht dem entsprechenden Antrag an den Hypothekeninhaber beigefügt, ein Erklärungsformular, dessen Inhalt durch eine Entscheidung der Gesellschaft „CUSTOMS ANNOUNCEMENT COMPANY in der umbenannten Form bestimmt werden kann, sowie eine Kopie des Rechtsakts. Wenn eine Kopie dieser Erklärung dem Transkriptionsgerät gemäß den geltenden Rechtsvorschriften beigefügt wurde. Nach der Registrierung des Vorhabens füllen Transfer- und Hypothekeninhaber die Daten der Transkription bzw. der Registrierung bzw. des Vermerks der Handlung in den entsprechenden Feldern des Erklärungsformulars aus und werden unverzüglich zusammen mit der Kopie des in Unterabsatz 1 vorgesehenen Erhebungsdiagramms an das Landmark Office übermittelt. Die vorstehende Ergänzung der Daten der Transkription oder Aufzeichnung oder des Vorgangs kann in den entsprechenden Feldern der elektronischen Anwendung der Erklärung erfolgen. Im letzteren Fall sendet der Hypothekar nach Ausfüllen der entsprechenden Felder der elektronischen Anwendung der Erklärung eine elektronische Kopie an die Immobilienverwaltung und ein topografisches Diagramm. Die Landebehörde unterrichtet die Katastertabellen und -diagramme unverzüglich.

ANTRAG AUF BERICHTIGUNG DER ANTRAGDATEN — WER FÜR DIE ERTEILUNG RECHTSMITTELN — EINLEITUNGSVERFAHREN

Der Antrag auf Katasterregistrierung kann von jedem eingereicht werden, der ein berechtigtes Interesse hat. Zusammen mit dem Antrag sind alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Der Antrag ist bei der zuständigen Landebehörde einzureichen.

Die oben genannten Fristen gelten, wenn sich der Antrag nicht auf die Berichtigung eines offensichtlichen Fehlers bezieht.

Insbesondere unterliegt der Antrag auf einen offensichtlichen Irrtum unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 6 Absatz 5 des Gesetzes 2308/1995 keiner Frist. In jedem Fall durch Entscheidung des A.C.E. das Datum, nach dem ein Antrag auf offensichtliche Fehlerkorrektur nicht eingereicht werden kann. Ein offensichtlicher Fehler ist insbesondere die falsche Angabe der Daten des Inhabers des in der Aussetzung eingetragenen Rechts, die falsche Angabe der Art des in der Aussetzung eingetragenen Rechts und die falsche Angabe des Rechts auf das in der Aussetzung eingetragene Dokument. Eine weitere Spezialisierung des Begriffs des manifesten Fehlers kann durch Entscheidung des O.C.E. erfolgen.

Darüber hinaus wird in Artikel 6 Absätze 4 und 4a des Gesetzes 2308/1995 der Begriff des offensichtlichen Irrtums von Fall zu Fall präzisiert.

In den Bereichen, in denen eine Neuzuweisung vorgenommen wird, wenn entweder das Verfahren nach Kapitel 6 Absatz 6.7 der Ausgabe der technischen Spezifikationen, genehmigt durch Artikel 1 vom 15649/31.3.2016 durch den Minister für Umwelt und Energie (B`923) oder das Verfahren nach Kapitel 6 Absatz 6.7 der Ausgabe der technischen Spezifikationen, genehmigt durch Artikel 1 vom 49439/16.9.2013 Beschluss des Ministers für Umwelt, Energie und Klimawandel (B' 2362), in Bezug auf die Berichtigungsanträge die Bestimmungen des Artikels 6a des Gesetzes 2308/1995, der durch Artikel 56c hinzugefügt wurde. N.4602/2019, FEK A 45/93.2019 gilt.

EMPFEHLUNG GEGEN DIE RÜCKNAHME/PRETATION/PRETATION

Artikel 7 des Gesetzes 2308/1995 regelt die Einreichung von Einwänden gegen Aussetzungselemente. Insbesondere kann jede Person, die ein berechtigtes Interesse hat, dem Widerspruch widersprechen. Der Einspruch muss die vollständigen Angaben des Einsprucherhebenden sowie ein Telefon oder ein anderes geeignetes Mittel (elektronische Adresse, Fernschreibernummer usw.) für die Kommunikation des Landungsamtes oder des Einspruchsausschusses mit ihm enthalten.

Die Widerspruchsfrist beträgt zwei (2) Monate und wird nach Artikel 4 Absatz 1 für Einwohner des Auslands und des griechischen Staates auf vier (4) Monate festgesetzt. Durch Entscheidung des Unternehmens „NOMINAL COMPANY, wie umbenannt, ist eine Verlängerung der oben genannten Fristen auf bis zu zwei (2) Monate zulässig. Die Frist der Einwände gegen die Landbesitzgebiete in der Präfektur Pieria läuft für inländische Einwohner am 07.09.2020 und für ausländische Einwohner am 6-11.2020 ab.

Der Einspruch ist schriftlich bei der zuständigen Landmarksbehörde einzureichen. Durch Entscheidung des O.C.E. kann die Art des Einspruchsformulars bestimmt werden.

Einwände gegen die Berichtigung der geometrischen Elemente der Parzelle innerhalb der "Grenzzone" und innerhalb der "annehmbaren Abweichung" im Sinne von Artikel 13a des Gesetzes 2664/1998 werden von der Landebehörde nicht zur Entscheidung an die Kommission weitergeleitet, sondern von ihr als Berichtigungsanträge im Sinne von Artikel 6 behandelt.

Einwand gegen die vollständige oder teilweise Ersetzung (Verdrängung) der vorläufigen Listen eines eingetragenen Rechts einer anderen Person wird vom Amt für den Erwerb nicht zur Entscheidung an die Kommission übermittelt, sondern von ihr als Berichtigungsantrag nach Artikel 6 behandelt, wenn der Dritte entweder schriftlich durch Rücknahme seiner Erklärung oder durch eine Erklärung vor einem Notar oder durch eine verantwortliche Erklärung, die die Echtheit seiner Unterschrift bestätigt, zugestimmt hat oder wegen einer fehlerhaften Eintragung in den vorläufigen Listen die vollständige oder teilweise Löschung seines Rechts auf das von diesem Einwand betroffene Vermögen beantragt hat.

Die Kommission entscheidet über die Einsprüche, indem sie die betreffenden Bestimmungen anwendet und auf der Grundlage: Die Kommission entscheidet innerhalb von zwei (2) Monaten nach Übermittlung durch das für die Bearbeitung der Einsprüche zuständige Amt über die Einsprüche. Diese Frist kann durch Beschluss des O.C.E. um zwei weitere (2) Monate verlängert werden. Es wird nicht als ausreichend angesehen, einen einfachen Verweis auf das Memorandum der Kommission zur Unterstützung ihrer Arbeit, die Landing Office, zu machen.

Das Protokoll des Amtes für die Erhebung von Beschwerdepunkten kann auf der Website der Agentur gemäß Artikel 6 Absatz 7 veröffentlicht werden.

Die Kommission kann durch ihren Kanzler mindestens zehn (10) Tage vor der Sitzung einladen, an der Aussprache der Personen teilzunehmen, die ein berechtigtes Interesse haben. Vor den Ausschüssen können die betroffenen Personen entweder persönlich bei einem Anwalt oder über einen Anwaltsvertreter anwesend sein. Dieses Verfahren ermöglicht die Teilnahme von technischen Beratern.

Fragen im Zusammenhang mit der Einreichung und Prüfung von Einsprüchen, die Art und Weise, in der die Interessenten ein berechtigtes Interesse haben, sowie alle relevanten technischen und detaillierten Fragen werden durch einen Beschluss des Ministers für Umwelt, Energie und Klimawandel behandelt, der im Regierungsanzeiger veröffentlicht wird. Der vorstehende Beschluss zur Unterrichtung der interessierten Parteien über Ort und Zeit der Kommissionssitzung kann die Veröffentlichung der einschlägigen Exponate für die Kommissionssitzungen auf der Website des Unternehmens „CHOTOLOGY ANNOUNCEMENT COMPANY vorsehen, da es umbenannt wird. In jedem Fall stellt eine Voraussetzung für die Zulässigkeit des Einspruchs, wenn der Einspruchsführer aufgefordert wird, das eingetragene Recht einer anderen Person ganz oder teilweise von den Katastertafeln zu ersetzen (die Verschiebung), die Erklärung des Einspruchs gegenüber der betroffenen Person in jeder geeigneten Weise dar (Artikel 7 des Gesetzes 2308/1995).

EINSTELLUNG DER STATION

Nach Abschluss der in den Artikeln 6, 7, 8, 8a und 8b des Gesetzes 2308/1995 vorgesehenen Verfahren reformiert die zuständige Landebehörde die Katasterdiagramme und Katastertabellen unter Berücksichtigung aller in der Zwischenzeit erhobenen Beweismittel nach Maßgabe dieses Gesetzes. Ein eingetragenes Recht, für das nach der Aussetzung eine verspätete Erklärung nach Artikel 2 Absatz 8 abgegeben wurde, wird nicht in die Katastertabelle eingetragen, sofern seine Aufnahme zur Ersetzung (Verlagerung) eines in der Katastertabelle der Aussetzung enthaltenen Rechts führen würde. Diese Beschränkung gilt nicht in Fällen besonderer und allgemeiner Erbfolge auf das Recht, das in den Katastertabellen der Aussetzung aufgeführt ist, noch in Fällen, in denen eine gerichtliche Entscheidung vorgelegt wird, mit der eine Differenz zwischen den Antragstellern beigelegt wird. In jedem Fall muss die Beobachtungsspalte in der Katastertabelle eine kurze Begründung für Änderungen gegenüber der entsprechenden Katastertabelle der Aussetzung enthalten. Unmittelbar nach Abschluss dieser Reform wird vom O.C.E. ein Dokument veröffentlicht, um den gesamten Katasterisierungsprozess abzuschließen.

Reformierte Katastertabellen und Diagramme werden auf der Website des Unternehmens "CHOTOLOGY ANNOUNCEMENT COMPANY" veröffentlicht, da es umbenannt wird. Durch Beschluss des Ministers für Umwelt, Energie und Klimawandel, veröffentlicht im Journal of Government, werden technische und detaillierte Fragen zur Aussetzung identifiziert. Derselbe Beschluss kann die Versendung von Auszügen aus den reformierten Katastertabellen und -diagrammen an die aufgeführten Begünstigten vorsehen.

Abweichend von Absatz 1 kann ein mit Gründen versehener Beschluss des Ministers für Umwelt, Energie und Klimawandel die Schließung des Katastereinheit-Katastereinheit-Katastereinheit-Katastereinheit-Katasterisierungsverfahrens vorsehen, wenn kein Einspruch gemäß Artikel 7 erhoben wurde oder in keiner Weise durch die Einreichung eines Einspruchs berührt wird. In diesem Fall wird der Inhalt der vorläufigen Katastertabellen und -diagramme gemäß Artikel 4 in der nach Abschluss der in den Artikeln 6, 8, 8a und 8b genannten Verfahren geänderten Fassung auf die endgültigen Katastertabellen und -diagramme übertragen, und die ersten Einträge werden in den Katasterbüchern gemäß Artikel 12 vorgenommen.