Updated: Dec 2, 2018
Gemäß den Bestimmungen des n.d. 3958/1959, Artikel 15.- 1. „Übertragungen von landwirtschaftlichen Grundstücken, Grundstücken oder Gebäuden, die vor der Gültigkeit dieses Dokuments durch eine öffentliche Urkunde vorgenommen wurden und die gegen die Bestimmungen der Agrargesetzgebung bezüglich der Beschränkungen von Transaktionen während der Laufzeit von Grundstücksübertragungen verstoßen, werden aufgrund der vorliegenden Vereinbarung nur in Bezug auf diese Verstöße geahndet, sofern … 2. Die oben genannten Übertragungen, die vor der Gültigkeit der vorliegenden Urkunde mittels a vorgenommen wurden private Urkunde mit einem bestimmten Datum, die entweder gemäß Artikel 413 der Zivilprozessordnung nachgewiesen werden kann, oder durch Vorlage eines vollständigen Nachweises über die tatsächliche Errichtung und Ausübung von Eigentumsurkunden zur Nutzung des Eigentums, die nicht demjenigen gehören, an den die Übertragung erfolgt, vor der Gültigkeit des vorliegenden Dokuments sind ab dem Ereignis in Bezug auf die oben genannten Verstöße nach einer Entscheidung des zuständigen Richters über den Standort des Eigentums, eine Entscheidung des Friedensrichters und über die Eigentumsübertragung gültig, die auf Antrag zugunsten der Übertragung oder der Übertragung des Eigentums ausgestellt wurde Gemäß dem Verfahren des Gesetzes B.X.H. ist gegen diese Entscheidung nur der Rechtsbehelf zulässig, der vor dem Präsidenten der ersten Instanz des Grundstücks verhandelt wird und einen übertragbaren Eigentumstitel darstellt.
Auch gemäß den Bestimmungen von Artikel 31 des Gesetzes 4061/2012: „1. Die Bestimmungen von Artikel 15 des Gesetzes Nr. 3958/1959 gelten für Übertragungen landwirtschaftlicher Parzellen oder Parzellen, die vor der Veröffentlichung dieses Gesetzes vorgenommen wurden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Absätze 2, 3 und 5 von Artikel 2 des Gesetzes 666/1977. Die in Absatz 2 genannte Frist wird ab dem Zeitpunkt verlängert, zu dem sie in Kraft tritt …… 2. Die in Artikel 12 Absatz 1 des Gesetzes 634/1977 (A` 186) vorgesehene Frist für die Abgabe einer Erklärung an die öffentlichen Finanzdienste gemäß Artikel 15 des Gesetzes 3958/1959 wird ab dem Zeitpunkt ihres Ablaufs um weitere fünf (5) Jahre ab der Veröffentlichung verlängert 3. Durch gemeinsamen Beschluss der Minister für Finanzen, ländliche Entwicklung und Ernährung können die Fristen der vorstehenden Absätze um zwei (2) weitere Jahre verlängert werden. Und nur im Artikel YA 2128/95263 (Regierungsanzeiger B` 3311/20.09.2017) heißt es: „Wir verlängern ab dem Ablaufdatum, d 22.03.2019 sowie die Frist für die Einreichung der entsprechenden Erklärung bei den öffentlichen Finanzdiensten gemäß den Bestimmungen von Artikel 31 Absatz 4061/2012 (Regierungsanzeiger A`/66/22-3-2012).
Gemäß den oben genannten Bestimmungen werden Übertragungen von landwirtschaftlichen Grundstücken, Grundstücken oder Gebäuden, die bis zum 22.3.2012 durch eine private Vereinbarung mit einem bestimmten Datum vorgenommen wurden, das entweder gemäß Artikel 413 des Bürgerlichen Gesetzbuches oder durch Vorlage eines vollständigen Nachweises (z. B. Zeugenvernehmung) über die tatsächliche Begründung und Ausübung von Besitzurkunden durch die Verwertung von Eigentum nachgewiesen wird, unabhängig von der Person, an die die Übertragung vor dem 22.3.2012 erfolgte, rechtsgültig gemacht das vorgeschriebene Verfahren. Das zuständige Gericht für die Validierung dieser Punkte ist das Amtsgericht am Standort der Immobilie, das den Antrag im Rahmen des Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit verhandelt. Bei der Prüfung des jeweiligen Antrags werden alle in Artikel 1 des B.D. genannten Belege vorgelegt. vom 13.9.-6.10.1959 „zur Bestimmung der erforderlichen Belege usw.“, später geändert durch Artikel 1 des B.D. 471/10-26. Juli 1961, ausgestellt im Hinblick auf Absatz 3 von Artikel 15 des N.D. 3958/1959 und insbesondere: 1) die zu ratifizierende private Vereinbarung, 2) die Eigentumsurkunde, unter der das Grundstück gewährt wurde, 3) die Bescheinigung über die politische Grundstücksanschrift der zuständigen P.E., die beweist, dass die umstrittene Immobilie gewährt wurde und dem Staat kein Preis geschuldet wird, 4) die entsprechende Übertragungssteuererklärung an das zuständige D.O.Y.
Andere Mängel, wie etwa die fehlende Rechtsfähigkeit der Parteien der Privatvereinbarung, werden durch dieses Verfahren nicht anerkannt. Die Vertragsparteien können die Privatverträge bis zum 22.03.2019 zur Ratifizierung bringen und ihren entsprechenden Antrag beim zuständigen Amtsgericht einreichen.