Schadensersatzklage gegen Volkswagen

Seit dem 15. September 2015, dem Datum, an dem bekannt wurde, dass der deutsche Automobilhersteller VOLKS WAGEN in...

Updated: Dec 2, 2018

Seit am 15. September 2015 bekannt wurde, dass der deutsche Automobilhersteller VOLKS WAGEN illegale Abgassoftware in seine Autos eingebaut hat, haben immer mehr Besitzer von Fahrzeugen des Konzerns Klagen gegen das Unternehmen eingereicht.

In Griechenland sprach das Amtsgericht Athen mit der Entscheidung Nr. 5286/2017 dem Besitzer eines VW POLO 1.2 eine Entschädigung in Höhe von 5.200 Euro zu. Laut einer Veröffentlichung der Zeitung „Eleftheros Typos“ legte das Unternehmen Berufung gegen die Entscheidung ein, verzichtete jedoch auf seinen Antrag. Dies bedeutet grundsätzlich die Übernahme der Schadensersatzpflicht des deutschen Automobilherstellers und erleichtert Besitzern von Fahrzeugen des VW-Konzerns die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erheblich. Auf der offiziellen Website von VW kann jemand herausfinden, ob in seinem Auto illegale Software installiert ist, und so ganz einfach eine der Voraussetzungen für die Zahlung einer Entschädigung nachweisen.

Um Schadensersatz geltend zu machen, ist es notwendig, eine Schadensersatzklage beim zuständigen Gericht einzureichen. Angesichts der drohenden Verjährung ihrer Ansprüche müssen die Autobesitzer des deutschen Automobilkonzerns jedoch schnellstmöglich handeln.

Für die gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche und für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Kanzleien.